individuelle Ernährungsberatung und -therapie online

Herzlich Willkommen bei Ernährungsberatung Schmöle!

Hier haben Sie die Möglichkeit Ernährungsberatung und -therapie bequem von zuhause aus über Skype wahrzunehmen - ganz ohne Ansteckungsgefahr in Coronazeiten!

Ich freue mich sehr, dass Sie sich für Ernährungsberatung interessieren und würde Ihnen sehr gerne weiterhelfen!   

Rufen Sie mich einfach an! Auch wenn Sie noch unentschlossen sein sollten! Ich freue mich über Ihren Anruf! Bei einem persönlichen und unverbindlichen Gespräch lässt sich vieles einfacher klären.

Sehr gerne können Sie mich aber auch über das Kontaktformular oder per E-Mail kontaktieren!

Kontakt

E-Mail: sonja.schmoele@t-online.de

Mobil 01573 1495500

Ablauf der Beratungen

Die Ernährungsberatungen finden bequem von zuhause aus über Skype statt. Dadurch entfällt der Zeitaufwand für Anfahrt und Parkplatzsuche.

Ein großer Vorteil ist außerdem:

In Zeiten von Corona kann man sich hierbei ganz sicher sein, dass keine Ansteckung möglich ist und das ohne Mundschutz und Abstandsregeln!

Trotzdem ist der persönliche Kontakt gewährleistet, da man sich mithilfe von Skype auf dem Computer, Smartphone oder Tablet sehen und hören kann. Auch Dokumente und Anschauungsmaterialien können über die Funktion „Bildschirm teilen“ gemeinsam angeschaut werden. Zusätzliche Kosten entstehen dabei nicht, da Skype kostenlos ist. 

Die Termine können individuell vereinbart werden. Auch für Berufstätige findet sich eine Lösung! In Ausnahmefällen sind Termine auch am Abend oder am Wochenende möglich.

 

Vorgehen bei Ernährungstherapie nach §43 SGB V:

Wie stellt man den Antrag auf Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)?

1. Lassen Sie vom Arzt die Notwendigkeitsbescheinigung ausfüllen (NWB). Hier können Sie sich die NWB des VDOE herunterladen:

https://www.vdoe.de/wp-content/uploads/2021/01/Aerztliche-Notwendigkeitsbescheinigung-f.-Ernaehrungsintervention-nach-%C2%A7-43-SGB-V-final-Stand-01-2021-Verbaende-4.pdf

2. Nehmen Sie Kontakt zur Krankenkasse auf, um sich nach den Bezuschussungsmöglichkeiten zu erkundigen.

3. Lassen Sie mir vor dem ersten Beratungsgespräch die Kopie der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung sowie das Ernährungsprotokoll, die aktuellen Blutwerte, Befundberichte und ggf. die Übersicht der Medikation zukommen.

4. Von der Krankenkasse werden Sie ggf. aufgefordert, einen Kostenvoranschlag des Ernährungsberaters vorzulegen. In diesem Fall wenden Sie sich an mich.

5. Senden Sie das Original der Notwendigkeitsbescheinigung (und ggf. den Kostenvoranschlag) an Ihre Krankenkasse und warten auf deren Rückmeldung.

6. Inanspruchnahme der Ernährungsberatungen und Zahlung der Rechnung an mich.

7. Stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse mittels Vorlage der Rechnung und dem Zahlungsnachweis den Antrag auf Bezuschussung/Rückerstattung unter Angabe Ihrer Kontoverbindung.

Gibt es eine Kostenübernahme für Versicherte in der Privaten Krankenversicherung (PKV)?

Bereits im Vorfeld der Beratung sollten Sie unter Vorlage der Notwendigkeitsbescheinigung Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung und der Beihilfe aufnehmen. Eine Bezuschussung ist hier u. a.  vom abgeschlossenen Vertrag mit der PKV abhängig.

Hier finden Sie Infos zur Übernahme der Kosten der Ernährungsberatung durch die Beihilfe:

https://www.vdoe.de/pressemeldung+M52789a5be80.html

 

Kosten

70 € für 60 Minuten

Der erste Termin ist in der Regel 60 Minuten lang und die Folgetermine 30 Minuten.

Häufig werden von der Krankenkasse (3-)5 Termine genehmigt.


Beratungsschwerpunkte

Ernährungstherapie nach § 43 SGB V

  • Übergewicht, Adipositas: Zielgruppe Erwachsene
  • Übergewicht, Adipositas: Zielgruppe Kinder und Jugendliche
  • Diabetes mellitus Typ 2, Schwangerschaftsdiabetes
  • Bluthochdruck (Hypertonie)
  • Fettstoffwechselstörungen: Hypercholesterinämie, Hypertriglyzeridämie
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Herzinfarkt, pAVK
  • Metabolisches Syndrom
  • Rheumatische Erkrankungen
  • Erhöhte Harnsäurewerte und Gicht (Hyperurikämie)
  • Mangelernährung (Malnutrition), Untergewicht
  • Lebensmittelunverträglichkeiten (z. B. Laktoseintoleranz, Fruktosemalabsorption, Histaminintoleranz)
  • Nahrungsmittelallergien
  • Zöliakie (Sprue), Glutenunverträglichkeit
  • Hauterkrankungen (Neurodermitis, Urtikaria)
  • Erkrankungen der Verdauungsorgane (Magen, Leber, Gallenblase, Bauchspeicheldrüse)
  • Reizdarmsyndrom, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn
  • Nierenerkrankungen, Ernährung von Dialysepatienten
  • Osteoporose
  • Kau- und Schluckstörungen

Ernährungsberatung nach § 20 SGB V (Prävention)

  • Übergewicht: Zielgruppe Erwachsene

 Ernährungsinformation

  • Grundlagen der gesunden Ernährung
  • Prävention ernährungsmitbedingter Erkrankungen
  • Vollwerternährung, vegetarische Ernährung


Betriebliche Gesundheitsförderung

Gesunde Ernährung